Widmungsgemäße Verwendung
- bei Errichtung von Eigenheimen
- bei Ersterwerb von Eigentumswohnungen
- bei Erwerb von Grundstücken, auf denen innerhalb von fünf Jahren Maßnahmen zur Errichtung eines Eigenheimes gesetzt werden
- bei Aufwendungen für energiesparende Maßnahmen (z.B. Solaranlagen, Verbesserung des Wärmeschutzes, etc.)
- bei Sanierung von Wohnraum
- bei Maßnahmen der Bildung (Ausgaben für Finanzierung der Berufsausbildung, beruflichen Weiterbildung und Erwachsenenbildung wie z.B. Ausbildungen im WIFI, in Fachhochschulen, in privaten bzw. öffentlichen Universitäten, Bildungsmaßnahmen im Ausland, etc.)
- Maßnahmen der Pflege (Ausgaben für die Betreuung und Pflege wie z.B. für Pflegeeinrichtungen, medizinische Behelfe und Behandlungen, Kosten für Heim und Pflegeplätze, etc.)