Widmungsgemäße Verwendung

  • bei Errichtung von Eigenheimen
  • bei Ersterwerb von Eigentumswohnungen
  • bei Erwerb von Grundstücken, auf denen innerhalb von fünf Jahren Maßnahmen zur Errichtung eines Eigenheimes gesetzt werden
  • bei Aufwendungen für energiesparende Maßnahmen (z.B. Solaranlagen, Verbesserung des Wärmeschutzes, etc.)
  • bei Sanierung von Wohnraum
  • bei Maßnahmen der Bildung (Ausgaben für Finanzierung der Berufsausbildung, beruflichen Weiterbildung und Erwachsenenbildung wie z.B. Ausbildungen im WIFI, in Fachhochschulen, in privaten bzw. öffentlichen Universitäten, Bildungsmaßnahmen im Ausland, etc.)
  • Maßnahmen der Pflege (Ausgaben für die Betreuung und Pflege wie z.B. für Pflegeeinrichtungen, medizinische Behelfe und Behandlungen, Kosten für Heim und Pflegeplätze, etc.)

 


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