Verzinsung
Die Verzinsung der Bausparbeiträge beginnt jeweils an dem Werktag, der auf den Eingang bei der ABV folgt. Sonn- und Feiertage sind keine Werktage. Die Kapitalertragssteuer (KESt) beträgt 25 % und wird vom Zinsertrag abgeführt. Die Verzinsung der Prämie erfolgt mit 31.01. des Folgejahres. Die ABV verwendet den 12-Monats-EURIBOR als Indikator zur Berechnung der variablen Zinsen.