Verwaltungskostenbeitrag
Die ABV ist berechtigt im Falle einer vorzeitigen Kündigung des Bausparvertrages oder wenn die vertragliche Sparleistung nicht ausreichend erfüllt wurde, einen Verwaltungskostenbeitrag von 0,5 % der Vertragssumme einzuheben.
Die ABV ist berechtigt im Falle einer vorzeitigen Kündigung des Bausparvertrages oder wenn die vertragliche Sparleistung nicht ausreichend erfüllt wurde, einen Verwaltungskostenbeitrag von 0,5 % der Vertragssumme einzuheben.
» Rückruf-Service
» Allgemeiner Kontakt
» Download Formulare
» Download Prospekte
» Hilfethemen
Wenn Sie ein Anliegen haben, dann treten Sie mit uns in Kontakt.
Allgemeine Bausparkasse reg.Gen.m.b.H.
Liechtensteinstraße 111 - 115
1091 Wien
Postfach 34
Telefon: 01-313 80-0
Telefax: 01-313 80-209