Variabler Zinssatz

Bei der variablen Verzinsung ist der Zinssatz von der Veränderung eines Indikators abhängig. In einem Vertrag gibt eine sogenannte Zinsänderungsklausel (Zinsanpassungsklausel u. Zinsgleitklausel) die Höhe des Zinssatzes bzw. die Kriterien für die Bestimmung der Höhe an. Das heißt, steigt das allgemeine Zinsniveau, dann  steigen die Zinsen, fällt das allgemeine Zinsniveau, dann sinken die Zinsen. 

Für Bausparverträge ab Vertragsbeginn 1.9.2002 gelangt eine variable Verzinsung zur Anwendung, die vorerst mit einem Einstiegszinssatz für einen vereinbarten Zeitraum beginnt und danach jährlich eine indikatorbezogene Anpassung erfahren kann, wobei die Zinssatz-Obergrenze bei 4,25 % p.a. (ab Vertragsbeginn 1.1.2012) und die Untergrenze bei 1 % p.a. liegt.

Für Darlehensverträge ab Jänner 2008 gelangt ab Zuteilung eine variable Verzinsung zur Anwendung, welche jährlich eine indikatorbezogene Anpassung erfahren, wobei die Zinssatz-Obergrenze bei 6 % p.a. und die Zinssatz-Untergrenze bei 3 % p.a. liegt.


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