Untergrenze
Für Darlehenszusicherungen zum Tarif N mit sofortiger Zwischenfinanzierung beträgt die Untergrenze 3 % p.a.
Die Zinssatzuntergrenze für Bausparguthaben beträgt 1% p.a.
Für Darlehenszusicherungen zum Tarif N mit sofortiger Zwischenfinanzierung beträgt die Untergrenze 3 % p.a.
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