Pfandrecht
Beim Pfandrecht handelt es sich um ein Sicherungsrecht, das oft an einer Liegenschaft begründet wird (Hypothek). Ein Liegenschaftspfandrecht entsteht durch Eintragung im Grundbuch. Jedes Pfandrecht hat einen Rang, der sich nach dem Zeitpunkt seines Entstehens (Eintragung) bestimmt.
Wenn der Darlehensnehmer das Darlehen nicht zurückzahlt, kann die ABV bei Gericht die Versteigerung der verpfändeten Sache (Liegenschaft) beantragen.
Der bei der Versteigerung erzielte Erlös wird an mehrere Pfandgläubiger in der Reihenfolge der Ränge ihrer Pfandrechte verteilt.