Mindestwartezeit
Der Fristenlauf für die Mindestwartezeit zur Erlangung eines Bauspardarlehens beginnt mit dem Eingang der ersten Einzahlung bei der ABV. Für den Tarif N beträgt die Mindestwartezeit 18 Monate, für die Tarife J und L 72 Monate.
Der Fristenlauf für die Mindestwartezeit zur Erlangung eines Bauspardarlehens beginnt mit dem Eingang der ersten Einzahlung bei der ABV. Für den Tarif N beträgt die Mindestwartezeit 18 Monate, für die Tarife J und L 72 Monate.
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