Kündigung

Möchten Sie nach Ende der Laufzeit auf Ihr Bausparguthaben zugreifen, müssen Sie den Bausparvertrag schriftlich kündigen. Durch die Kündigung verzichten Sie auf ein günstiges Bauspardarlehen. (» Bauspardarlehen)

Vor Ende der Laufzeit spricht man von einer vorzeitigen Kündigung. Bitte beachten Sie, dass diese einen Verlust der staatlichen Prämie und eine Rückrechnung der Verzinsung auslöst. Zusätzlich wird Ihr Bausparkonto mit einem Verwaltungskostenbeitrag belastet. (» vorzeitige Kündigung)

Eine Ausnahme stellt die widmungsgemäße Verwendung dar. Hier kommt es nicht zum Verlust der staatlichen Prämie. (» widmungsgemäße Verwendung)

.


« Zurück zum Bauspar-ABC