KESt
Wie sämtliche Zinserträge unterliegen auch Zinsen auf Bausparverträgen der Kapitalertragssteuer – KESt. Mit der KESt in Höhe von 25 % erfolgt eine Endbesteuerung hinsichtlich Einkommen- und Erbschaftssteuer. Die Bausparprämie selbst unterliegt nicht der KESt-Pflicht.