Jugendspartarif

Interessant für Personen, die bei Abschluss eines Bausparvertrages das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und ihr Geld möglichst gewinnbringend anlegen sowie die staatliche Bausparprämie lukrieren wollen. Das angestrebte Endguthaben nach 6 Jahren beträgt mind. 30 % einer Vertragssumme im Sinne der Prämientabelle. Zusätzlich entsteht dadurch der Anspruch auf ein Bauspardarlehen. Der Tarif J kann mit Zustimmung der ABV in einen N-Tarif geändert werden. Die aktuellen Konditionen finden Sie hier.


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