Guthaben
Das Bausparguthaben muss mindestens 30 % der Vertragssumme zur Erreichung der Zuteilungsanwartschaft betragen. Andernfalls besteht die Möglichkeit einer Eigenmittelvorlage. Der Kunde ist die vertragliche Verpflichtung eingegangen, diese Sparleistung durch regelmäßige Einzahlung oder Vorauszahlung (Einmalerlag) zu erbringen. Ansonsten wird ein Verwaltungskostenbeitrag verrechnet.