Gesetzliche Mindestbindungsfrist

Die gesetzliche Bindungsfrist für prämienbegünstigte Bausparverträge beträgt 6 Jahre und beginnt mit der Vertragsannahme durch die ABV. Nach Ablauf dieser Frist besteht jedoch kein Bauzwang, über das Bausparguthaben kann frei verfügt werden.


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