Darlehenshöchstgrenze
Bei hypothekarisch besicherten Darlehen beträgt die Darlehenshöchstgrenze derzeit EUR 180.000,00 pro Person und ist bei allen österreichischen Bausparkassen gleich.
Bei hypothekarisch besicherten Darlehen beträgt die Darlehenshöchstgrenze derzeit EUR 180.000,00 pro Person und ist bei allen österreichischen Bausparkassen gleich.
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