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Darlehensanspruch

Der Darlehensanspruch errechnet sich aus der Differenz zwischen Vertragssumme und Ansparguthaben (das laut Tarif vorgesehene Mindestguthaben muss jedoch jedenfalls vorhanden sein). Er gibt an, wie viel Geld der Kunde von der ABV als reines Darlehen erhält.


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