Beleihungshöhe
Bei der Besicherung eines Bauspardarlehens darf das Pfandobjekt grundsätzlich mit 70 % des Verkehrswertes beliehen werden (im Ausnahmefall 80 % des Verkehrswertes). Dies ist die Beleihungshöhe.
Bei der Besicherung eines Bauspardarlehens darf das Pfandobjekt grundsätzlich mit 70 % des Verkehrswertes beliehen werden (im Ausnahmefall 80 % des Verkehrswertes). Dies ist die Beleihungshöhe.
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