Bausparvertrag
auch Annahmeerklärung genannt.
Mit der Ausstellung des Bausparvertrages bestätigt die ABV die Annahme des vom Kunden gestellten Bausparantrages. Das Vertragsverhältnis wird somit rechtskräftig.
auch Annahmeerklärung genannt.
Mit der Ausstellung des Bausparvertrages bestätigt die ABV die Annahme des vom Kunden gestellten Bausparantrages. Das Vertragsverhältnis wird somit rechtskräftig.
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