A A A
 
 

Bausparguthaben

Um die Zuteilungsanwartschaft für ein Bauspardarlehen zu erreichen, muss das Bausparguthaben mindestens 30 % der Vertragssumme betragen. Andernfalls besteht die Möglichkeit einer Eigenmittelvorlage. Der Kunde ist die vertragliche Verpflichtung eingegangen, diese Sparleistung durch regelmäßige Einzahlung oder Vorauszahlung (Einmalerlag) zu erbringen. Ansonsten wird ein Verwaltungskostenbeitrag verrechnet.


« Zurück zum Bauspar-ABC