Bauspargeschäft
Das Bauspargeschäft umfasst die Entgegennahme von Bauspareinlagen und die Vergabe von Bauspardarlehen aus den daraus angesammelten Beträgen an die Bausparer zum Zwecke wohnungswirtschaftlicher Maßnahmen. Das Bauspargeschäft darf nur von Bausparkassen betrieben werden.