Thermische Sanierung
Ansturm auf Förderaktion in der ABV
Anfang April war es schließlich so weit: Die Bundesregierung beschloss, im Rahmen des 2. Konjunkturpaketes privaten Haushalten 50 Millionen Euro für Maßnahmen zur thermischen Sanierung zur Verfügung zu stellen. Dank ihrer jahrzehntelangen Erfahrung mit der Gestionierung staatlicher Fördermittel wurden die Bausparkassen mit der Abwicklung betraut und unterstützen die Sanierungsscheck- Förderaktion somit gratis. Langfristig soll natürlich mit dem Kompetenz- und Öffentlichkeitsbonus gepunktet werden.
Fast 20 Prozent der Fördergelder schon gebunden!
Wollen Kunden in den Genuss der Förderung kommen, ist Eile angesagt. Denn allein in den ersten 4 Wochen wurden knapp EUR 13 Millionen zugesagt. Mehr als 10 Prozent der Anträge werden über die ABV eingereicht. Geht es in ähnlicher Geschwindigkeit weiter, sind bis zum Sommerende die Mittel für die bis 2010 anberaumte Aktion vergeben. Ob weitere Fördermillionen bereitgestellt werden, um Arbeitsplätze zu sichern und die Wirtschaft anzukurbeln, bleibt abzuwarten. Fest steht, dass der CO2-Ausstoss bereits um tausende Tonnen reduziert wurde. Nachhaltig wohlgemerkt!
Wer bzw. was wird unterstützt?
Gefördert werden natürliche Personen (Eigentümer, Bauberechtigte, Mieter) mit Wohnungen, Ein- und Zweifamilienhäusern (Baubewilligungen vor 1.1.1999), jedoch nicht für bereits begonnene Maßnahmen. Die Förderung wird pro Objekt und pro Person nur einmal als nicht zurückzahlbarer Zuschuss vergeben. Erste Erfahrungen zeigen, dass Kunden sogleich eine umfassende Sanierung anstreben und zumeist den vollen Förderbeitrag von EUR 5.000,-- ausnützen. Wofür werden die Gelder verwendet? An erster Stelle stehen sämtliche Dämmaktivitäten, vor allem Fassaden-Renovierungen und der Austausch alter Fenster.
Wann gilt die Sanierung als umfassend?
Wenn durch eine oder mehrere der geförderten Maßnahmen der Heizwärmebedarf auf maximal 75 kWh/m2a (Oberflächen-Volumsverhältnis ≥ 0,8) bzw. auf maximal 35 kWh/m2a (Oberflächen-Volumsverhältnis des Gebäudes ≤ 0,2) oder um mindestens 50 Prozent des Heizwärmebedarfs vor der Sanierung reduziert wird.
Als Einzelmaßnahme gilt eine Reduktion des Heizwärmebedarfs um zumindest 10 Prozent. Ergänzt wird das Förderpaket um Beiträge für die Umstellung von Heizungssystemen (Einbindung von Solaranlagen, Umstieg auf Erdgas-Brennwertkessel oder Holzzentralheizungssysteme, Einbau von Wärmepumpen).
Wie kommen Kunden zur Förderung?
1. Der Interessent lässt einen Energieausweis (samt Beiblatt) für das Gebäude unter Auflistung der geplanten Maßnahme und der Energieeinsparungen erstellen.
2. Einholung von Angeboten für geplante Sanierungsmaßnahmen.
3. Ausfüllen des Förderformulars mit Daten aus dem Beiblatt zum Energieausweis und Angeboten!
4. Einreichung der Förderformulare samt Beiblatt zum Energieausweis, amtlichem Lichtbildausweis, Kostenvoranschlägen und Rechnung für Energieausweis bei der Volksbank bzw. direkt bei der ABV.
5. ABV führt eine Vorprüfung der Anträge durch.
6. Falls diese positiv ausfällt, erhält der Interessent innerhalb weniger Tage ein Schreiben der ABV mit der Auskunft über die voraussichtliche Höhe der Förderung.
7. Danach möglicher Beginn der Bautätigkeit.
8. Nach einigen Wochen erhält der Kunde von der KPC eine rechtlich verbindliche Förderzusage (Fördervertrag).
9. Interessent (Förderungswerber) bezahlt die Rechnungen.
10. Einreichung der bezahlten Rechnungen (in Kopie) und des bestätigten Endabrechnungsformulars.
11. Endprüfung der Endabrechnung durch die KPC.
12. Auszahlung der Förderung auf das Girokonto des Förderungswerbers.
Stand April 2009