Ihr Weg zur Förderung

So kommen Sie zu Ihrem Sanierungsscheck

Sanierungsscheck 2011

Die Aktion startet am 1.2.2012 und endet spätestens am 31.12.2012. Sind die Fördermittel davor ausgeschöpft, kann die Aktion vorzeitig enden. Die Förderung kann pro Person und Objekt nur einmal beantragt werden. Die Antragstellung kann beispielsweise über unsere Partnerbausparkasse ABV erfolgen.

Der Förderbeitrag beträgt maximal 20 % der Sanierungskosten, begrenzt mit max. EUR 5.000,-- bei einer umfassenden Sanierung, mit max. EUR 3.000,-- oder EUR 2.000,-- bzw. EUR 1.000,-- (bei mehrgeschossigen Wohnbau) bei Teilsanierungen und EUR 1.500,-- (1- oder 2-Familienhaus) bzw. EUR 1.000,-- (Wohnung) beim Umstellen des Heizungssystems. In Summe sind so bis zu EUR 7.000,-- Förderbeitrag möglich. Darüber hinaus ist die Förderung  mit 1 Euro/kWh jährlicher Heizwärmebedarfsreduktion begrenzt.

In wenigen Schritten zur Förderung

  • Geben Sie Ihren vollständig ausgefüllten Antrag samt Kopien der Kostenvoranschläge für die geplanten Maßnahmen, des amtlichen Lichtbildausweises ab 20.2.2012 bei der ABV ab.
  • Innerhalb weniger Tage versendet die ABV die „Information über den Sanierungsscheck der Bundesministerien“ mit der Auskunft über die voraussichtliche Höhe der Förderzusage.
  • Erst jetzt darf mit der Bautätigkeit begonnen bzw. bestellt werden!
  • Ist die Maßnahme bis 31.12.2013 umgesetzt, können die Endabrechnungsunterlagen bis längstens 31.03.2014 direkt bei der Kommunalkredit (KPC http://www.sanierungsscheck2012.at/) eingereicht werden.

 

Hier finden Sie alle notwendigen Formulare zur thermischen Sanierung und zusätzliche Informationsblätter.

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