Allgemeine Fragen zum Thema Bausparfinanzierung
Wer kann eine Bausparfinanzierung anfordern?
Jede Person, die in Österreich ihren ordentlichen Wohnsitz hat und eine Finanzierung für wohnungswirtschaftliche Zwecke in Österreich benötigt.
Für welchen Verwendungszweck kann eine Bausparfinanzierung angefordert werden?
Eine Bausparfinanzierung kann für wohnungswirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden. Das sind im Speziellen:
- Baugrundkauf
- Hausbau
- Zu-/Umbau
- Renovierung
- Wohnungs- oder Hauskauf (Online-Finanzierung)
- Umschuldungen, die einen der oben genannten Verwendungszwecke betreffen (Online-Umschuldung)
Weiters können Bauspardarlehen für Maßnahmen der Bildung und Pflege angefordert werden.
Welche Unterlagen werden für eine Finanzierungsanfrage benötigt?
Je nach Verwendungszweck werden folgende Unterlagen benötigt:
Baugrundkauf
- Kaufvertrag bzw. Kaufvertragsentwurf
- amtliche Bestätigung über Grundstückswidmung (ABV Formular)
- aktueller Grundbuchsauszug
Hausbau
- genehmigte Einreichpläne samt Lageplan
- Baubewilligungsbescheid samt Bauverhandlungsschrift
- Baukostenaufstellung oder Kostenvoranschläge
- aktueller Grundbuchsauszug
Zu/Umbau
- Bestandspläne
- genehmigte Einreichpläne samt Lageplan
- Baubewilligungsbescheid samt Bauverhandlungsschrift
- Kostenvoranschläge
- aktueller Grundbuchsauszug
Renovierung
- Bestandspläne
- aktueller Grundbuchsauszug
- Baukostenaufstellung oder Kostenvoranschläge
Bei Baubewilligungspflicht zusätzlich: - genehmigte Einreichpläne samt Lageplan
- Baubewilligungsbescheid samt Bauverhandlungsschrift
Kauf eines Eigenheimes
- Kaufvertrag bzw. Kaufvertragsentwurf
- genehmigte Einreichpläne samt Lageplan
- aktueller Grundbuchsauszug
Kauf einer Eigentumswohnung
- Kaufvertrag bzw. Kaufvertragsentwurf oder Anwartschaftsvertrag
- Wohnungsplan
- Nutzwertgutachten (bei Erwerb vom Voreigentümer)
- aktueller Grundbuchsauszug
Umschuldung
- Bestätigung über Höhe und Verwendungszweck der Vorfinanzierung (ABV Formular)
- letzter Jahreskontoauszug des umzuschuldenden Kreditkontos
- Unterlagen je nach Verwendungszweck
Zusätzlich:
- Einkommensnachweis der letzten 3 Monate
- Evt. Zusicherungsbescheid (bei Wohnbauförderung)
- Sonstige ABV Formulare
Wo erhält man die für die Finanzierung notwendigen Unterlagen?
- Kaufvertrag/Kaufentwurf erhältlich beim Vertragserrichter (Notar oder Rechtsanwalt)
- Genehmigte Einreichpläne (beim Hauskauf) erhältlich bei Verkäufer oder Makler
- Wohnungsplan erhältlich bei Verkäufer oder Makler
- Nutzwertgutachten (bei Erwerb vom Voreigentümer) erhältlich bei Bezirksgericht/Hausverwaltung
- Einkommensnachweise:
Bei Unselbstständigen: z.B. Gehaltsbestätigungen des Arbeitsgebers
Bei Selbstständigen: Bilanz, GuV der letzten 3 Jahre
Einkommensteuerbescheid, Saldenliste des laufendes Jahres - Zusicherungsbescheid über die Wohnbauförderung
Ich habe bereits einen ABV Bausparvertrag
Auch bestehende ABV Bausparverträge können als Basis für eine gewünschte Finanzierung herangezogen werden.
Für nähere Informationen wenden Sie sich an einen ABV Berater.
Wie wird eine ABV Finanzierung verzinst?
Für die ersten 18 Monate (bzw. bis zur Zuteilung) beträgt der Zinssatz der Zwischenfinanzierung 0,9 % p.a. fix (bei einer Pfandobjektsbeleihung von bis zu 60 % und besonders guter Bonität des/der Darlehenswerber/s), zuzüglich Kapitalbeschaffungskostenbeitrag von 0,25 % pro Quartal. Einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von 0,5 % der Darlehenssumme. Der effektiver Jahreszinssatz ist 2,27 %.
Nach Zuteilung des Bausparvertrages richtet sich der Zinssatz nach dem 12-Monats-EURIBOR zuzüglich Aufschlag, kaufmännisch gerundet auf zwei Dezimalstellen.
Es gilt eine Zinssatz-Obergrenze von 6 % p.a. und eine Zinssatz-Untergrenze von 3 % p.a. gemäß den Allgemeinen Bedingungen für das Bauspargeschäft.
Wie muss eine ABV Bausparfinanzierung besichert werden?
Ein Bauspardarlehen ist grundsätzlich hypothekarisch zu besichern.
Kann eine ABV Bausparfinanzierung jederzeit zurückgezahlt werden?
Nach Zuteilung des Bausparvertrages kann das Bauspardarlehen jederzeit ohne gesonderte Gebühren zurückgezahlt werden. Auch erhöhte Ratenzahlungen sind ohne Einschränkungen möglich. Lediglich während der Zwischenfinanzierungsphase wird für Sondertilgungen (mehr als 10 % der Vertragssumme) ein Vorfälligkeitsentgelt von 2 % verrechnet.
Wann beginnen die Darlehensrückzahlungen?
Grundsätzlich beginnt die Rückzahlung im 2. Monat nach der Darlehensauszahlung.
Bei geringfügigen Teilauszahlungen (in der Zwischenfinanzierungsphase weniger als 30 % der Vertragssumme bzw. in der Darlehensphase weniger als 50 % des Darlehensbetrages) wird die Rate 6 Monate nach der Auszahlung vorgeschrieben.
Welche gesetzlichen Begünstigungen gibt es für eine ABV Bausparfinanzierung?
- Befreiung von der Kreditsteuer in Höhe von 0,8 % gemäß Gebührengesetz.
- Berücksichtigung der Ratenzahlungen bei Schaffung und Sanierung von begünstigtem Wohnraum gemäß § 18 Einkommensteuergesetz als Sonderausgaben.
- Förderungsmaßnahmen, wie z.B. Annuitäten- und Zinsenzuschüsse auf Grundlage der jeweiligen landesgesetzlichen Wohnbauförderungsbestimmungen.