Hilfethemen Bausparen
Wer kann einen prämienbegünstigten Bausparvertrag beantragen bzw. abschließen?
Jeder Deviseninländer kann einen prämienbegünstigten Bausparvertrag abschließen. Das heißt: Jede natürliche Person, die in Österreich ihren ordentlichen Wohnsitz hat und in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig ist.
Bei Abschluss für ein minderjähriges Kind muss ein gesetzlicher Vertreter angeführt sein, der den Antrag auch unterfertigen muss.
Ausnahme: 14 bis 18-jährige mit eigenem Einkommen.
Höhe der staatlichen Prämie
Der Prozentsatz für die staatliche Prämie wird jedes Jahr vom Bundesministerium für Finanzen (BMF) festgelegt und liegt zw. 3 % und 8 %.
Für das Jahr 2010 ist die Prämie mit 3,5% festgelegt. Die Bemessungsgrundlage beträgt EUR 1.200,-. Das heißt, Sie können z.B. bei einer monatlichen Einzahlung von EUR 100,- bis zu maximal EUR 42,- staatliche Prämie pro Jahr erhalten.
Wie hoch ist die höchstmögliche prämienbegünstigte Einzahlung?
Die höchstmögliche prämienbegünstigte Einzahlung beträgt pro Person und Jahr EUR 1.200,-- bzw. EUR 100,- pro Monat.
Wie lange ist die Mindestbindungsdauer?
Die steuerliche Mindestbindungsfrist beträgt 6 Jahre.
Nach Ende der Laufzeit ist das Guthaben frei verwendbar.
Was passiert bei vorzeitiger Kündigung?
Die steuerliche Mindestbindungsfrist ist 6 Jahre.
Bei vorzeitiger Kündigung mit widmungsgemäßer Verwendung kommt es zu
- einer rückwirkenden Neuberechnung der Zinsen mit 0,125 % ab Vertragsbeginn und
- einer Anlastung eines Verwaltungskostenbeitrages von 0,5 % der Vertragssumme.
Sollten Sie bei vorzeitiger Kündigung den Bausparguthaben nicht widmungsgemäß verwenden, kommt es zusätzlich zum Verlust der staatlichen Prämie!
Was gilt als widmungsgemäßer Verwendungszweck?
Als widmungsgemäßer Verwendungszweck gilt:
- Errichtung von Eigenheimen
- Ersterwerb von Eigentumswohnungen
- Erwerb von Grundstücken, auf denen innerhalb von 5 Jahren Maßnahmen zur Errichtung eines Eigenheimes gesetzt werden
- Aufwendungen für energiesparende Maßnahmen
- Sanierung von Wohnraum
- Maßnahmen der Bildung und Pflege
Wie hoch ist der Einstiegszinssatz?
Der Einstiegszinssatz ist derzeit 3,5 % beim Tarif "L" und 4,0 % beim Tarif "J" - gültig bis zum übernächsten Halbjahresende ab Vertragsbeginn.
Danach erfolgt die variable Verzinsung.
Wie hoch ist die variable Verzinsung nach dem Einstiegszinssatz?
Nach dem Einstiegszinssatz erfolgt die Verzinsung variabel. Indikator: 80 % des Wertes des 12-Monats-Euribor, vermindert um 0,50 Prozentpunkte und jeweils auf zwei Dezimalstellen kaufmännisch gerundet.
Der Zinssatz wird jährlich mit Wirkung 1.1. neu festgelegt, Stichtag ist jeweils der 30.11. des vorausgehenden Jahres.
Kann ich auch online einen Bausparvertrag beantragen?
Sie können auch online einen neuen ABV Bausparvertrag für sich oder Ihr minderjähriges Kind abschließen. Es ist ganz einfach und Sie haben direkt im Online-Bausparantrag Hilfefunktionen zur Verfügung!
Weitere Informationen zu ABV Bausparen
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