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Hilfethemen Bausparen

Wer kann einen prämienbegünstigten Bausparvertrag beantragen bzw. abschließen?

Jeder Deviseninländer kann einen prämienbegünstigten Bausparvertrag abschließen. Das heißt: Jede natürliche Person, die in Österreich ihren ordentlichen Wohnsitz hat und in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig ist.

Bei Abschluss für ein minderjähriges Kind muss ein gesetzlicher Vertreter angeführt sein, der den Antrag auch unterfertigen muss.
Ausnahme: 14 bis 18-jährige mit eigenem Einkommen.

Höhe der staatlichen Prämie

Der Prozentsatz für die staatliche Prämie wird jedes Jahr vom Bundesministerium für Finanzen (BMF) auf Basis der Sekundärmarktrendite (Emittenten gesamt) festgelegt und liegt zwischen 3 % und 8 %.
Für das Jahr 2012 ist die Prämie mit 3,0 % festgelegt. Die Bemessungsgrundlage beträgt EUR 1.200,-. Das heißt, Sie können z.B. bei einer monatlichen Einzahlung von EUR 100,- bis zu maximal EUR 36,- staatliche Prämie pro Jahr erhalten.

Wie hoch ist die höchstmögliche prämienbegünstigte Einzahlung?

Die höchstmögliche prämienbegünstigte Einzahlung beträgt pro Person
  • bei monatlicher Einzahlung EUR 100,-, 
  • bei jährlicher Einzahlung EUR 1.200,-,
  • bei einem Einmalerlag EUR 7.200,-.

Wie lange ist die Mindestbindungsdauer?

Die steuerliche Mindestbindungsfrist beträgt 6 Jahre.
Nach Ende der Laufzeit ist das Guthaben frei verwendbar.

Was passiert bei vorzeitiger Kündigung?

Die steuerliche Mindestbindungsfrist ist 6 Jahre.
Bei vorzeitiger Kündigung mit widmungsgemäßer Verwendung kommt es zu

  • einer rückwirkenden Neuberechnung der Zinsen mit 0,125 % ab Vertragsbeginn und
  • einer Anlastung eines Verwaltungskostenbeitrages von 0,5 % der Vertragssumme.

Sollten Sie bei vorzeitiger Kündigung das Bausparguthaben nicht widmungsgemäß verwenden, kommt es zusätzlich zum Verlust der staatlichen Prämie!

Was gilt als widmungsgemäßer Verwendungszweck?

Als widmungsgemäßer Verwendungszweck gilt:

  • Errichtung von Eigenheimen
  • Ersterwerb von Eigentumswohnungen
  • Erwerb von Grundstücken, auf denen innerhalb von 5 Jahren Maßnahmen zur Errichtung eines Eigenheimes gesetzt werden
  • Aufwendungen für energiesparende Maßnahmen 
  • Sanierung von Wohnraum
  • Maßnahmen der Bildung und Pflege

Klassisches Bausparen (variable Verzinsung)

Was versteht man unter "klassischem Bausparen"?
Das klassische Bausparen setzt sich aus einem erhöhten Einstiegszinssatz und einer variablen Verzinsung zusammen. Für längstens ein Jahr bekommen Sie einen erhöhten Einstiegszinssatz. Dieser Zinssatz wird nach Ablauf der Einstiegsphase durch eine variable Verzinsung abgelöst. Zusätzlich erhalten Sie die staatliche Bausparprämie von 3 % für das Jahr 2012.

Wie hoch ist der Einstiegszinssatz und wie lange gilt dieser?
Der Einstiegszinssatz beträgt derzeit 3,5 % und  ist gültig bis zum übernächsten Halbjahresende ab Vertragsbeginn. Somit längstens 12 Monate. Danach wird der Einstiegszinssatz durch die variable Verzinsung abgelöst.

Beispiel A.: Herr Müller schließt seinen Bausparvertrag am 01.01.2012 ab. Das nächste Halbjahr endet am 30.06.2012 und das übernächste Halbjahr am 31.12.2012. Somit erhält Herr Müller den Einstiegszinssatz bis einschließlich 31.12.2012. Ab 01.01.2013 wird der Einstiegszinssatz durch die variable Verzinsung abgelöst.

Beispiel B.: Frau Maier schließt ihren Bausparvertrag am 01.09.2012 ab. In diesem Fall endet das nächste Halbjahr am 31.12.2012 und das übernächste Halbjahr am 30.06.2013. Frau Maier erhält somit ihren Einstiegszinssatz bis einschließlich 30.06.2013. Ab 01.07.2013 wird der Einstiegszinssatz durch die variable Verzinsung abgelöst.

Berechnen Sie Ihre zukünftigen Erträge!

Wie hoch ist die variable Verzinsung nach dem Einstiegszinssatz?
Nach dem Einstiegszinssatz erfolgt die Verzinsung variabel. Indikator: 80 % des Wertes des 12-Monats-Euribor, vermindert um 0,50 Prozentpunkte und  jeweils auf zwei Dezimalstellen kaufmännisch gerundet.
Der Zinssatz wird jährlich mit Wirkung 1.1. neu festgelegt, Stichtag ist jeweils der 30.11. des vorausgehenden Jahres.

Sie können Ihren ABV Bausparvertrag natürlich auch online abschließen!
Sicher, bequem und einfach! Hier geht´s zum Online-Antrag.

FixzinsBausparen

Was heißt "FixzinsBausparen" und wie hoch ist der Zinssatz?
FixzinsBausparen der ABV bedeutet, dass der angegebene Zinssatz von 2,25 % p.a. in der 6-jährigen Vertragslaufzeit bis zum Ablauf unverändert bleibt. Zusätzlich bekommen Sie die staatliche Bausparprämie von 3 % für das Jahr 2012.

Berechnen Sie Ihre zukünftigen Erträge!

Wie lange gilt der Fixzinssatz?
Für die gesamte 6-jährige Vertragslaufzeit.
 
Wie viel kann ich einzahlen?
Bis 3 Monate nach Vertragsbeginn kann unbegrenzt eingezahlt werden. Diese Einzahlungen erhalten den vereinbarten Fixzinssatz für die gesamte 6-jährige Vertragslaufzeit. Danach einbezahlte Beträge erhalten nur bis zu einer Gesamteinzahlung von EUR 7.200,-- den vereinbarten Fixzinssatz.

Bekomme ich beim FixzinsBausparen einen zusätzlichen Online-Bonus?
Nein. Beim FixzinsBausparen bekommen Sie keinen gesonderten Einstiegszinssatz und auch keinen Online-Bonus. Der Online-Bonus gilt nur bei Abschluss des ?klassischen Bausparens? (variable Verzinsung).

Bekomme ich beim FixzinsBausparen einen erhöhten Einstiegszinssatz wie beim "klassischen Bausparen"?
Nein, dafür bleibt der Zinssatz von 2,25 % p.a. über die gesamte Vertragslaufzeit unverändert.

Kann man vom FixzinsBausparen auf ein klassisches Bausparen wechseln und umgekehrt?
Nein, das ist nicht möglich.

Sie können Ihren ABV Bausparvertrag natürlich auch online abschließen!
Sicher, bequem und einfach! Hier geht´s zum Online-Antrag.

Kann ich auch online einen Bausparvertrag beantragen?

Sie können auch online einen neuen ABV Bausparvertrag für sich oder Ihr minderjähriges Kind abschließen.  Es ist ganz einfach und Sie haben direkt im Online-Bausparantrag Hilfefunktionen zur Verfügung!

Weitere Informationen zu ABV Bausparen

  • Klassisches Bausparen
  • FixzinsBausparen
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